Aktenzeichen 2 StR 458/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:110216B2STR458.15.0
RCN:
RCN9ZC7UL7M8TVFXAE

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.02.2016

Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Begründungserfordernis bei Abweichung eines vorläufig erstellten von dem in der Hauptverhandlung erstatteten, mündlichen Sachverständigengutachten

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