Aktenzeichen S 57 AL 326/20

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ECLI:
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RCN:
RCN9Z6368W4WT8JYLQ

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SG München: Urteil vom 28.09.2021

Arbeitnehmer, Betriebsrat, Widerspruchsbescheid, Interessenausgleich, Bescheid, Arbeitgeber, Sozialplan, Arbeitslosigkeit, Personalabbau, Widerspruch, Betrieb, Unternehmen, Anerkennung, Anspruch, Anspruch auf Anerkennung, Rechtsprechung des BSG, wesentliche Nachteile

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