Notwendige Beiladung bei einer atypisch stillen Gesellschaft - Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG - Gesonderte und einheitliche Feststellung bei einer KG & atypisch Still - Keine Zusammenfassung von Besteuerungsgrundlagen für verschiedene Gesellschaften in einem Feststellungsbescheid - Unwirksamkeit der an eine vollbeendete KG gerichteten Prüfungsanordnung
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