Aktenzeichen M 10 S 21.1358

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RCN:
RCN9X9BHWXJ9GX62M2

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VG München: Entscheidung vom 28.04.2021

Zweitwohnungsteuer, Bekanntgabe mit einfachem Brief, Versäumung der Widerspruchsfrist, Bestandskräftiger Steuerbescheid, Unzulässigkeit des Eilantrags

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