Wirtschaftlichkeitsprüfung - Heilmittelregress - Grundsatz Beratung vor Regress erfasst nur am 31.12.2011 noch nicht abgeschlossene Prüfverfahren mit Entscheidungen des Beschwerdeausschusses nach dem 25.10.2012 - erstmalige Überschreitung des Richtgrößenvolumens um mehr als 25 vH - keine Berufung der Krankenkassen auf die unzulässige echte Rückwirkung einer Norm
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