Aktenzeichen 4 BN 34/11

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RCN9VA55TZAMS593LE

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 08.12.2011

Antragsbefugnis eines Grundstückseigentümers, dessen Grundstücke außerhalb des durch einen Bebauungsplan geänderten Teils des Plangebiets aber mit den Grundstücken des Bebauungsplans in einem einheitlichen Umlegungsgebiet liegt

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