Aktenzeichen 34 Wx 239/15

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RCN9T7LMV3BXWEPR7V

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OLG München: Entscheidung vom 14.03.2016

Keine Verfügungsbeschränkung (§ 2113 BGB) des zum Vorerben berufenen überlebenden Ehegatten und kein Nacherbenvermerk (§ 51 GBO) für ein zum Gesamtgut von Ehegatten gehörendes Grundstück

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