Aktenzeichen IV ZR 333/07

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RCN9QUEL244SNZKAA5

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.03.2010

Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Inhaltskontrolle der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; Verfassungsmäßigkeit der Streckung und Linearisierung der Versorgungsstaffel sowie der Stichtagsregelung einschließlich der Übergangsregelung

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