Aktenzeichen 2 StR 113/13

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ECLI:
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RCN:
RCN9P9885P34QCUDQM

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.06.2013

Verhinderung des Pflichtverteidigers: Bestellung eines Ersatzverteidigers nur für einen Hauptverhandlungstermin

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