Aktenzeichen M 1 K 19.5645

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RCN9NSWYB2Q7NLBEWT

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VG München: Urteil vom 26.07.2022

Abstandsflächen, Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten (verneint), Ermessensreduzierung auf Null (verneint), Gartenhaus, Grenzbebauung, Nachbarklage

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