Aktenzeichen Au 5 S 16.856

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN9NR8J4HB929C44P

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VG Augsburg: Entscheidung vom 28.06.2016

Erforderliche Abstandsfläche bei Erweiterung eines vorhandenen Baukörpers

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