Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 34/16

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RCN9NE2X4AYXL5FMSM

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.09.2016

Anwaltgerichtliches Verfahren wegen Widerrufs der Rechtsanwaltszulassung: Ablehnung eines Terminsverlegungsantrag; "erheblicher Grund" für eine Terminsverlegung bei Wechsel des Prozessbevollmächtigten

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