Aktenzeichen 5 P 8/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2022:270422B5P8.20.0
RCN:
RCN9N52ZLGN8QQYQP6

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 27.04.2022

Keine Verpflichtung des Dienststellenleiters zur Vorlage von Unterlagen an den Personalrat, die er seiner Entscheidung über eine Maßnahme nicht zugrunde gelegt hat

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