Aktenzeichen 19 C 5916/17

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RCN:
RCN9M85ZBGUCS8LB2L

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AG Nürnberg: Urteil vom 06.12.2017

Verjährung des insolvenzanfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs - Grob fahrlässige Unkenntnis des Verwalters

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