Aktenzeichen 7 U 3629/22

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RCN9LWZBSH5KHW6Y6U

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OLG München: Urteil vom 21.02.2024

Hilfsaufrechnung, Aufsichtsratsbeschlüsse, wirtschaftliche Betrachtungsweise, Vergütungsvereinbarung, Honorarvereinbarung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Beschlussfassung des Aufsichtsrats, Prozeßbevollmächtigter, Nachgelassener Schriftsatz, Darlehensrückzahlung, Bußgeldverfahren, Ortsüblichkeit, Vergütungsanspruch, Klageabweisung, Substanziierung, Anstellungsvertrag, Aufsichtsratsmitglied, Zusatzvergütung, Grundstücksgeschäfte, Veräußerung von Beteiligungen

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