Aktenzeichen 8 C 27/12

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RCN:
RCN9LFFF47A4DCKQDT

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 12.03.2014

Zum Verhältnis von ungesicherten Direktzusagen mit durch Contractual Trust Arrangement gesicherten Direktzusagen; Vereinbarkeit mit europarechtlichen Wettbewerbsregeln; Auswahl des Glättungsverfahrens im Wirkbereich der Wirtschaftskrise war ermessensfehlerfrei

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