Asylantragsablehnung als offensichtlich unbegründet, Herkunftsland Gambia, Unbegleiteter minderjähriger Antragsteller, Volljährigkeit im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheids, Keine Vertretungsmacht der Betreuerin zur ursprünglichen Klageerhebung, Zustellungsmangel beim ursprünglichen Bescheid, Heilung durch Übermittlung einer Kopie des Bescheids (verneint)
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