Aktenzeichen IX ZR 116/11

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RCN:
RCN9KQ92SAFH494SF2

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 29.03.2012

Restschuldbefreiungsverfahren: Befugnis des Treuhänders zur Geltendmachung des nachträglichen Erlöschens einer in das Schlussverzeichnis aufgenommen Forderung; Aufrechnung eines Insolvenzgläubigers gegen eine nicht von der Abtretungserklärung erfasste Forderung des Schuldners

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