Restschuldbefreiungsverfahren: Befugnis des Treuhänders zur Geltendmachung des nachträglichen Erlöschens einer in das Schlussverzeichnis aufgenommen Forderung; Aufrechnung eines Insolvenzgläubigers gegen eine nicht von der Abtretungserklärung erfasste Forderung des Schuldners
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