Aktenzeichen AN 17 S 22.50150

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RCN9JSL9S6ANSMVSQT

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VG Ansbach: Entscheidung vom 06.10.2022

Abschiebungsanordnung nach Spanien, Aufnahmeverfahren nach Art.13 Abs. 1, Art. 18 Abs. 1 Buchst. a) Dublin III-VO, Religiöse Eheschließung in Deutschland mit Landsmann, Vorlage von kopierten Unterlagen zur Anerkennung der Eheschließung in Syrien (nicht ausreichend)

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