Aktenzeichen 1 Ws 49/15

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ECLI:
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RCN:
RCN9JA4XVGUSRLMP6M

Verknüpfte Entscheidungen

OLG Nürnberg: Entscheidung vom 02.03.2015

Sofortige Beschwerde, Sicherungsverwahrung, Strafvollstreckungsverfahren, Strafkammer, Fachpsychiatrisches Gutachten, Sachaufklärung, Beschluss

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OLG Bamberg: Entscheidung vom 11.02.2015

Nichtannahme der Berufung bei Wechsel zur (Sprung-)Revision

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