Aktenzeichen 1 StR 500/10

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RCN:
RCN9HWMKGLC6QDEFL7

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.11.2010

Befangenheitsbesorgnis: Verwendung des Begriffs "Aufmandeln" gegenüber dem Verteidiger des Angeklagten durch den vorsitzenden Richter - Besorgnis der Befangenheit

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