Aktenzeichen NotZ 16/09

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RCN9HFSVX6VBJVUCMP

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.03.2010

Berufsrecht der Notare: Verfassungsmäßigkeit des Erlöschens des Notaramts mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren;  Vereinbarkeit mit dem gemeinschaftsrechtlichen Verbot der Diskriminierung aufgrund Alters

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