Aktenzeichen 2 BvR 2279/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150416.2bvr227913
RCN:
RCN9HETFQ8FUNCJNSJ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 16.04.2015

Nichtannahmebeschluss: Durchsuchungsbeschluss muss mutmaßlich verwirklichten Straftatbestand bezeichnen - Durchsuchung der Geschäftsräume einer Gesellschaft tangiert Gesellschafter nicht generell in Grundrecht aus Art 13 GG - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Beschwerdebefugnis bzw mangels Rechtswegerschöpfung

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