Nichtannahmebeschluss: Durchsuchungsbeschluss muss mutmaßlich verwirklichten Straftatbestand bezeichnen - Durchsuchung der Geschäftsräume einer Gesellschaft tangiert Gesellschafter nicht generell in Grundrecht aus Art 13 GG - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Beschwerdebefugnis bzw mangels Rechtswegerschöpfung
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