Aktenzeichen 6 StR 48/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:240222B6STR48.22.0
RCN:
RCN9HDXMC2585LEM5M

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.02.2022

Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Nichtberücksichtigung einer Strafe wegen des Vollstreckungshindernisses der Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes

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