Aktenzeichen 9 CS 21.3052

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RCN:
RCN9FZSFB976RPKXHH

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VGH München: Entscheidung vom 01.03.2022

Zulässige Grenzbebauung, Errichtung von Abstellräumen und einer Stütz- und Gartenmauer, Prüfungsumfang im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, Augenschein.

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