Aktenzeichen 4 StR 277/10

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RCN9FZKHD68L3VRLQC

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.10.2010

Verfallsanordnung: Verfall von für die Bezahlung der Mietkosten der für den Drogentransport angemieteten Fahrzeuge überlassenen Geldbeträgen

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