Markenbeschwerdeverfahren – "HYUNDAI BlueDrive/BLUEMOTION" - Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft - Marke erhält produktidentifizierende Wirkung durch Automobilherstellerbezeichnung - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne durch selbständig kennzeichnende Stellung - keine mittelbare Verwechslungsgefahr durch gedankliches In-Verbindung-Bringen unter dem Gesichtspunkt einer Serienmarke
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