Aktenzeichen 28 W (pat) 534/10

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RCN:
RCN9FXT8NU5KTYMKKH

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 24.11.2010

Markenbeschwerdeverfahren – "HYUNDAI BlueDrive/BLUEMOTION" - Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft - Marke erhält produktidentifizierende Wirkung durch Automobilherstellerbezeichnung - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne durch selbständig kennzeichnende Stellung - keine mittelbare Verwechslungsgefahr durch gedankliches In-Verbindung-Bringen unter dem Gesichtspunkt einer Serienmarke

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