Auslegung eines Designs: Bestimmung des Schutzgegenstandes bei Abweichungen der Wiedergabe; Bildung eines sog. Kombinationserzeugnisses; isolierter Schutz für die Komponenten des Kombinationserzeugnisses; Rechtsfolgen eines unklaren Ergebnisses der Auslegung - Schneidebrett
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