Aktenzeichen 2 StR 521/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:220119B2STR521.18.0
RCN:
RCN9EJ9J4NM5G9WXCL

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.01.2019

Betäubungsmitteldelikt: Voraussetzungen für die Einziehung eines Geldbetrages als Tatertrag; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

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