Aktenzeichen 2 StR 195/12

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RCN:
RCN9EHNKEGEG7BL9WE

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.07.2013

Revisionsbegründung in Strafsachen: Protokollrüge bei Nichterfassung des Inhalts außerhalb der Hauptverhandlung geführter Verständigungsgespräche

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