Aktenzeichen 2 BvR 1412/13

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RCN:
RCN9DDL44JM843AS2X

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Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 07.08.2013

Nichtannahmebeschluss: Gerichtliche Verweigerung der Entscheidung über einen Rechtsbehelf kann Rechtsschutzgarantie verletzen - Rechtswegerschöpfung im fachgerichtlichen Verfahren auch dann zumutbar, wenn Rechtsmitteleinlegung einen Wiedereinsetzungsantrag voraussetzt - hier: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde (§ 116 StVollzG) im Ausgangsverfahren - Möglichkeit der Wiedereinsetzung wegen fehlender Rechtsmittelbelehrung

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