Aktenzeichen 3 StR 422/11

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RCN9D27GFMA8MUUTQN

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 29.03.2012

Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Natürliche Handlungseinheit bei Verletzungshandlungen gegen mehrere Personen; Verfahrensfehler im Zusammenhang mit der Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit

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