Aktenzeichen 1 BvQ 48/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:qk20161214.1bvq004816
RCN:
RCN9CDJ26QUQFZ86H6

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 14.12.2016

Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Aufnahme von Rundfunksendern in das Vermarktungsmodell eines Audiovermarkters - Grundrechtsverletzung nicht substantiiert dargelegt, kein erheblicher Nachteil infolge der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung

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