Aktenzeichen Ws 1142/23

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RCN9BQH8NGS7GKMMST

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OLG Nürnberg: Entscheidung vom 16.02.2024

Strafvollstreckungskammer, Abstinenzweisung, Nicht geringe Menge, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Aufhebung, Entziehungsanstalt, Zurückverweisung, Beschwerdegericht, Weitere Straftat, Sachverständige, Andere berauschende Mittel, Tateinheitliches, Kostenentscheidung, Beschlüsse, Anlasstat, Bewährungswiderruf, Betäubungsmittelkonsum, Angefochtener Beschluss, Freiheitsstrafe, ärztliche Verordnung

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