Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 23.11.2011
Nichtannahmebeschluss: Grundrechtsverletzung durch unzureichende Beteiligung des betroffenen Unternehmens in einem unionsrechtlichen vorläufigen Beihilfeprüfverfahren nicht hinreichend substantiiert dargelegt
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