Aktenzeichen 4 AZR 197/09

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RCN9BGDPLMJTJBSSGQ

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 15.12.2010

(Feststellungsinteresse bei einer Verbandsklage nach § 9 TVG - Auslegung des Begriffs "geringere betriebliche Kosten" i.S.d. § 7 Abs 7 des Tarifvertrags zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen)

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