Aktenzeichen 204 StRR 560/21

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RCN9B9UHV26KN7GP3N

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BayObLG München: Entscheidung vom 13.12.2021

Einkommen, Schuldspruch, Berufung, Staatsanwaltschaft, Rechtsfolgenausspruch, Revision, Unterhaltspflicht, Verteidiger, Strafzumessung, Strafkammer, Generalstaatsanwaltschaft, Unterhaltsanspruch, Hauptverhandlung, Angeklagte, Revision des Angeklagten, von Amts wegen, lange Verfahrensdauer

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