Aktenzeichen 4 B 39/12

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RCN99ZUFCBQJ7DYLZ8

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 06.02.2013

Versagung einer Baugenehmigung, wenn unterschiedliche Nutzungen in mehreren Etagen zur Genehmigung gestellt werden und ein Teil dieser Nutzungen unzulässig und die zulässigen Nutzungen ohne die unzulässigen Nutzungen verwirklicht werden können

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