Aktenzeichen VERG 1.22 V

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RCN:
RCN98XZVMBVCQK4RS3

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BayObLG München: Entscheidung vom 20.10.2022

Beschwerde, Vergabeverfahren, Versicherungsschutz, Ausschreibung, Zuschlag, Bieter, Vergabekammer, Genehmigungsverfahren, Leistungserbringung, Zuschlagserteilung, Vergabestelle, Genehmigung, Notwendigkeit, Antragsgegner, Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, sofortige Beschwerde, sofortigen Beschwerde

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