Aktenzeichen 1 BvR 1951/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20221118.1bvr195121
RCN:
RCN98VRN9EGFXWLSHH

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Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 18.11.2022

Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer unmittelbar gegen § 9 Abs 1 S 1, S 2 Psychotherapeutengesetz (PsychThG; juris: PsychThG 2020) gerichteten Verfassungsbeschwerde einer privaten Hochschule - Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes geboten und zumutbar

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