Aktenzeichen S 18 KR 981/21 ER

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN97RBEH8V76XS659

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SG Nürnberg: Entscheidung vom 10.02.2022

Leistungen, Krankenversicherung, Anordnungsgrund, Bescheid, Anordnungsanspruch, Krankenhaus, Widerspruch, Streitwert, Streitwertfestsetzung, Anordnung, Verfahren, Auffangstreitwert, Bescheinigung, Eilverfahren, aufschiebende Wirkung, einstweiliger Rechtsschutz, gesetzliche Krankenversicherung

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