Ablehnung des Erlasses einer eA: Parteienprivileg und Anspruch auf Rückübertragung einer zur Besicherung einer Abschlagszahlung im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung abgetretenen Grundschuld (§ 20 Abs 1 S 4 PartG) - kein schwerer Nachteil dargelegt - kein Zusammenhang mit Verteidigungsmöglichkeiten im Parteiverbotsverfahren
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