Aktenzeichen VIII ZR 21/13

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RCN:
RCN96HMPP7ZH8S9RZP

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.03.2015

Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Inhaltskontrolle für eine Klauselkombination über die Vornahmepflicht für Schönheitsreparaturen

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