Aktenzeichen 24 U 4001/19

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RCN:
RCN96CJ8FBUJ6FKTDR

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OLG München: Urteil vom 18.02.2020

Keine Schadensersatzansprüche bei im Februar 2016 erworbenem, vom Abgasskandal betroffenem (Gebraucht-)Fahrzeug (hier: VW Touran)

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