Aktenzeichen 12 C 23.563

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RCN:
RCN95TND86JJ7TQ3N2

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VGH München: Entscheidung vom 20.04.2023

Prozesskostenhilfe, Unterbringung anerkannter mittelloser Flüchtlinge in (staatlichen) Unterkünften, Kostenfeststellung, Sozialstaatsprinzip und Gewährleistung des Existenzminimums, Ausschluss der Rückforderung rechtmäßig gewährter Sozialleistungen, Abtretung von Ansprüchen auf Erstattung von Kosten der Unterkunft an, Erfüllungs statt, Selbstbindung der Verwaltung (Art. 3 Abs. 1 GG)

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