Aktenzeichen 1 BvR 980/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110215.1bvr098010
RCN:
RCN95T4H2NLZ6CS3JQ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 15.02.2011

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Verwaltungsprozess - hier: unterlassener Hinweis des OVG auf Möglichkeit der Klageabweisung aus anderen als den das vorinstanzliche Urteil tragenden Gründen - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

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