Aktenzeichen V ZR 33/11

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RCN953FK4ETPCTX25M

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.10.2011

Volkseigene Grundstücke in der DDR: Befugnis der VEB zum Abschluss unentgeltlicher Nutzungsverträge in Erwartung der Restitution

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