Aktenzeichen 1 StR 188/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:170620B1STR188.20.0
RCN:
RCN94KE7BT9UYKS6HF

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.06.2020

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Eigennützigkeit des Handeltreibens; Bewertungseinheit

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