Aktenzeichen 1 BvR 1611/94

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ECLI:
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RCN:
RCN943TTEQRDH7793H

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Bundesverfassungsgericht: 09.12.1997

Keine Rückgängigmachung einer in der Deutschen Demokratischen Republik vorgenommenen Enteignung bei Wegfall des Enteigungszwecks erst nach dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland

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