Aktenzeichen 2 StR 510/12

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.01.2013

Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung: Beauftragung eines Sachverständigen nach Einstellung des Verfahrens gegen den Beschuldigten und Weiterführung des Verfahrens gegen Unbekannt

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